Experience & Design
Warum barrierefreies Design für uns alle wichtig ist - Teil 2
Alena Riha
Junior UI/UX Designerin
Veröffentlicht
19. Oktober 2022
Verändert
19. Oktober 2022
4 min
Was ist die WACA?
WACA steht kurz für „Web Accessibility Certificate Austria“ und ist das erste als auch einzige Qualitätssiegel in Österreich für Barrierefreiheit im Web nach den internationalen W3C-Richtlinien. Jenes Zertifikat und das der Zertifizierungsstelle TÜV Austria ist für deutsch- und englischsprachige Websites gedacht. Ausgestellt wird es an Anlehnung der europäischen Norm EN 301 549. Das Zertifikat erfüllt folgende Zwecke:
Gewährleistung von Zugänglichkeit für alle Menschen auf fachlich geprüften Websites
Auszeichnung für das Bemühen Barrierefreiheit im Web einzuhalten
Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen
Insgesamt gibt es 3 Stufen für das Zertifikat: Gold, Silber und Bronze. Gültig ist es für 3 Jahre und es gibt jährliche Überprüfungsaudits. So ist auch eine Re-Zertifizierung nach diesen 3 Jahren erforderlich.
Welche Vorteile hat das Zertifikat?
Alleinstellungsmerkmal: Einziges Qualitätssiegel für Barrierefreiheit im Web und gültig in ganz Europa und USA
Transparenz: Unabhängig geprüft durch qualifizierte Auditor:innen
Rechtssicherheit
Betriebswirtschaftliche Effekte: Mit dem Zertifikat erreichen sie eine erweiterte Zielgruppe
CSR: Barrierefreiheit wird sichtbar und mediale Aufmerksamkeit damit erzielt
Wie komme ich zu dem Zertifikat?
Allgemein gibt es 4 Phasen für den Zertifizierungsprozess:
Informationsphase: Fachberatung im Vorfeld und grober Erstcheck, damit Fehler bei der Einreichung vermieden werden und man kein weiteres Mal einreichen muss mangels an Barrierefreiheit der Website.
Antragsphase: Vor dem Einreichen kann man telefonisch eine Erstberatung beanspruchen, welche in den Zertifikatspreis inkludiert ist. Im Zuge dieser Beratung wird man über den Prozess aufgeklärt. Die Preisstaffelung ist auf der WACA-Website aufgelistet.
Auditprozess: Man hat einen Monat Zeit für eine Selbstevaluierung. Danach erfolgt der eigentliche Audit innerhalb eines Monats durch die Auditor:innen.
Überarbeitungsphase: Falls es keine Abweichungen gibt, bekommt man sofort die Stufe Gold vom Zertifikat. Falls man eine höhere Stufe als Bronze oder Silber anstrebt, kann ein weiteres abschließendes Audit beantragt werden. Außerdem hat man in bestimmten Fällen eine Frist, um Verbesserungen auszuführen.
Für genauere Informationen zum Prozess als auch den Preisen besucht die WACA-Seite: https://waca.at/waca
Was sind die W3C-Richtlinien und die WCAG?
Vorhin habe ich die W3C-Richtlinien angesprochen, doch was sind diese eigentlich? Ausgeschrieben bedeutet W3C „World Wide Consortium“ und es handelt sich hierbei um eine internationale Non-Profit Gruppe, die Standards für das Web entwickelt und empfiehlt. Dieses hat im Jahr 2018 die WCAG, also „Web Content Accessibility Guidelines“ als Webstandard entwickelt, um die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Beeinträchtigung sicherzustellen. Jene Richtlinien bilden international, wie oben erwähnt, die Grundlage für gesetzliche Vorgaben. In Deutschland und Österreich greift man auf den Standard EN 301 549 zurück, die die WCAG 2.1 referenziert.
Neben Anforderungen bezüglich Code werden auch Aspekte wie Gestaltung, Prozesse, Multimedia oder Text ergänzt. Anwendbar ist die WCAG 2.1 auf Web, Nicht-Web-Dokumente und Software. Im Gegensatz zur WCAG 2.0 enthält die WCAG 2.1 neue Kriterien, die vor allem die mobile Nutzung als auch die Nutzung von digitalen Produkten durch sehbeeinträchtigte oder lernbeeinträchtigte Personen betrifft.
Vier Ebenen umfasst die WCAG 2.1:
4 Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit
13 Richtlinien: Grundziele für die Erstellung einer barrierefreien Website
78 Erfolgskriterien: Konkrete Handlungsanweisungen für barrierefreie Umsetzung
Unzählige Techniken: rein informativ und wird ständig angepasst
Das Fundament stellen die ersten drei dar und die 4. Ebene der Techniken wird ständig aktualisiert und erweitert.
Für mehr Informationen zu den W3C-Richtlinien empfehle ich folgende Links:
W3C (Deutsch): https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
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EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit
Hintergrund für den Europäischen Rechtsakt für Barrierefreiheit ist der, dass durch die Richtlinien unterschiedliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten abgeschafft werden sollen, damit barrierefreie Produkte und Dienstleistungen besser funktionieren.
Dabei wurden auch Produkte festgelegt, die für Menschen mit Beeinträchtigung als besonders wichtig eingestuft werden. Zu den behandelten Produkten und Dienstleistungen zählen:
Computer und Betriebssysteme
Geldautomaten, Fahrausweis und Check-In Automaten
Smartphones
Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste
Telefondienste und dazugehörige Geräte
Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und damit verbundenen Verbraucherendgeräten
Dienstleistungen im Bereich von Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
Bankdienstleistungen
E-Books
Elektronischer Geschäftsverkehr und E-Commerce
Welche Vorteile bringt dieser Rechtsakt und die Richtlinien?
Allgemein bringen diese Richtlinien Vorteile für beeinträchtigte Menschen und ältere Menschen als auch für Unternehmen.
Vorteile für Unternehmen sind so etwa:
Einsparungen durch gemeinsame Vorschriften in den EU-Ländern
Einfacherer grenzübergreifender Handel
Mehr Marktchancen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen
Für ältere Menschen und jenen mit Beeinträchtigung will man sicherstellen, dass es:
ein größeres Angebot für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen gibt
barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen gibt
weniger Hindernisse beim Zugang zu Bildung, Verkehrsmittel und Arbeitsmarkt gibt
mehr Arbeitsplätze mit Anforderungen an Fachwissen im Bereich der Barrierefreiheit gibt
Wie Barrierefreiheit deinem Unternehmen hilft
Wenn Unternehmen vermehrt auf Barrierefreiheit bei ihren digitalen Produkten und ihrer Website achten, kann das einige Vorteile mit sich bringen:
Konsistentes Webdesign
Verbesserung der SEO-Werte und Performance (Ladezeit)
Steigerung der organischen Reichweite und Conversion Rate
Geringere Absprungrate
Verbesserte Mobile Usability
Erreichen neuer Zielgruppe
Anmerkung:
Die SEO-Werte werden unter anderem deshalb verbessert, da Screenreader und Suchmaschinen textbasierend arbeiten und wie im ersten Teil des Blogs vorgestellt sind beispielsweise blinde und sehbeeinträchtigte Personen auf (unter anderem) Screenreader angewiesen bzw. nutzen diese. Hat man die Informationen einer Website in Textform vorliegen, bringt es daher einige Vorteile in der SEO mit sich und so werden teilweise Keywords “automatisch” generiert, wenn man gängige Begriffe verwendet als auch einfache Sprache verwendet.
Fazit
Das Thema Barrierefreiheit im Netz und allgemein im digitalen Bereich wird uns in Zukunft immer mehr beschäftigen und präsenter. Unweigerlich müssen wir uns vermehrt damit auseinandersetzen, weil aufgrund des Europäischen Rechtsaktes zur Barrierefreiheit im Web sind Unternehmen - mit Ausnahme von Kleinunternehmen - bis 2025 dazu verpflichtet, ihre Website zugänglich zu machen. Wenn man also jetzt schon seine Website barrierefrei gestaltet und zugänglich macht, leistet man Vorarbeit und wie erläutert kann man bereits früher wirtschaftlich davon profitieren. Ist deine Website bereits barrierefrei?
Quellen:
WACA - https://waca.at
Die Vier Prinzipien der WCAG 2.1 - https://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/wcag-2.1/#:~:text=Die%20Web%20Content%20Accessibility%20Guidelines,f%C3%BCr%20Menschen%20mit%20Behinderungen%20sicherstellen
Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit - https://www.ag.bka.gv.at/at.gv.bka.wiki-bka/index.php/Barrierefrei:Richtlinie_(EU)_2016/2102_und_Web-Zug%C3%A4nglichkeits-Gesetz_Umsetzung
Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit - https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1202&langId=de
https://www.behindertenrat.at/2022/07/neues-zum-european-accessibility-act/
Vorteile für Barrierefreie Website -
https://www.internetwarriors.de/blog/barrierefreie-webseite/https://www.internetwarriors.de/blog/barrierefreie-webseite/
EN 301 549
https://www.ag.bka.gv.at/at.gv.bka.wiki-bka/index.php/Barrierefrei:EN_301_549
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