Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

Die Erbringung unserer Leistungen erfolgt auf Basis folgender Bedingungen: 

1. Leistungserbringung

1.a) Philip Farbmacher EPU (im Folgenden Momentum genannt) verpflichtet sich, die vertraglich bedungene Leistung mit gehöriger Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

1.b) Momentum ist an keine Weisungen gebunden, soweit sie nicht der Klärung allenfalls auftretender Unschärfen der Vertragserfüllung dienen und wird sich zu vereinbarten Terminen zu Abstimmungsgesprächen mit dem Vertragspartner treffen. 

1.c) Im Falle der Verhinderung der Leistungserbringung oder absehbarer schwerwiegender Verzögerungen bei der Einhaltung vereinbarter Termine besteht eine unverzügliche gegenseitige Informationspflicht. 

2. Honorar, Preise und Aufwendungen 

2.a) Setup Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass 50% der Setup Kosten als Anzahlung bei Beauftragung  zu leisten sind. Der ausstehende Betrag wird nach Abschluss des Setups in Rechnung gestellt. Die Fertigstellung wird von Momentum schriftlich dem Auftraggeber (Vertragspartner) mitgeteilt.

2.b) Betreuung Die Betreuung beginnt mit dem Tag der Fertigstellung des Setups. Die Fertigstellung des Setups wird von Momentum schriftlich dem Auftraggeber (Vertragspartner) mitgeteilt.  Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die monatliche Gebühr jährlich im Voraus zu leisten ist. Die Bezahlung der fälligen Gebühren hat bis spätestens 31.01. des aktuellen Kalenderjahres zu erfolgen.

2.c) Forderungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungslegungsdatum und ohne Abzüge zu begleichen. Für jedweden Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m. zu zahlen, dies auch ohne vorangehende Mahnung.

2.d) Zusätzliche Aufwendungen (Fahrtkosten, Nächtigungskosten etc.), die Momentum im Zuge der Vertragserfüllung für einen nicht vorgesehenen Vororteinsatz entstehen, sind nach vorheriger Absprache seitens des Auftraggebers zu ersetzen.

2.e) Sämtliche Preise verstehen sich zusätzlich Umsatzsteuer. 

2.f) Die Gebühren für die Betreuung unterliegen einer jährlichen Indexanpassung, diese wird auf Basis des Verbraucherpreisindex Österreich berechnet.

2.g) Das Angebot versteht sich exkl. sämtlichen Transaktions- und Kreditkartengebühren, die im Falle der Einbindung von Zahlungssystemen anfallen. Sämtliche dieser Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

3. Zusatzleistungen

3.a) Leistungen die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert bewertet und in einer weiteren schriftlichen Vereinbarung festgehalten. 

4. Vertragsdauer und Kündigung für Betreuung

4.a) Die Mindestvertragsdauer für die Betreuungsleistungen beträgt 24 Monate ab dem Tag der Fertigstellung des Setups. Der Fertigstellungstermin wird von Momentum in schriftlicher Form festgehalten. Wenn die Kündigung nicht 3 Monate vor der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgt, verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung kann nur in schriftlicher Form erfolgen. 

4.b) Der Vertrag für die Betreuung kann aus wichtigen Gründen von beiden Vertragspartnern ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. 

Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsschwierigkeiten gerät, oder

wenn der Auftraggeber noch vor Leistung des Auftragnehmers die vereinbarten Vorauszahlungen nicht leistet

4.c) Bei Verlängerung von Leistungsfristen aus Umständen ohne Verschulden haftet Momentum nicht für die Folgen für die Nichteinhaltung des vereinbarten Leistungszeitraumes. Insbesondere für welche, die trotz Leistungsbereitschaft und ohne Verschulden von Momentum herbeigeführt worden sind.‍

5. Haftung

5.a.) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, ausgenommen Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). 

5.b) Generell ist die Haftung betragsmäßig auf die Höhe der Auftragssumme Setup, sofern und soweit gesetzlich zulässig, für die erbrachte Leistung beschränkt. Allfällige Schadenersatzansprüche hat der Vertragspartner binnen 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen.Widrigenfalls sind die Ansprüche erloschen. 

6. Verschwiegenheitspflicht

6.a) Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeit bekanntgewordenen Informationen, Dokumenten, Mitteilungen, Auskünften und Daten (im Folgenden kurz „vertrauliche Informationen“) über den Vertragspartner, seien sie Momentum mündlich, schriftlich oder auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung zugekommen. 

6.b) Momentum ist berechtigt, sämtliche aus dem Projekt resultierende Unterlagen nach Ablauf eines Jahres nach Abschluss des Projekts zu vernichten, sofern diese nicht vom Vertragspartner zurückverlangt wurden. 

7. Wettbewerbsverbot, Rechte und Pflichten des Auftraggebers 

7.a) Der Vertragspartner verpflichtet sich während der Laufzeit Momentum ein Exklusivrecht für die im Angebot vereinbarten Leistungen einzuräumen. Weiters bekennt sich der Auftraggeber der Mitwirkungspflicht bei der Umsetzung des vereinbarten Leistungsumfanges. 

7.b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit Momentum in wirtschaftlich angemessenem Umfang im Hinblick auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zusammenzuarbeiten. 

8. Gewährleistung 

8.a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Übergabezeitpunkt, der schriftlich von Momentum mitgeteilt wird. 

9. Referenz Der Vertragspartner erteilt die Zustimmung, dass Momentum nach Fertigstellung des vereinbarten Leistungsumfanges berechtigt ist, den Auftraggeber oder das realisierte Projekt fortan als Referenz anzuführen. Diese Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden. 

10. Änderungen Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. 

11. Allgemeines 

11.a) Momentum bedingt sich aus, dass eine Partnerfirma für Momentum Leistungen oder Teilleistungen erbringen kann. Seitens des Auftraggebers kann ein Dritter nur mit schriftlicher Einwilligung von Momentum in den Vertrag eintreten.

12. Uneinigkeit & Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die örtliche Zuständigkeit des für A-6020 Innsbruck sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Philip Farbmacher EPU

Leopoldstraße 26/7
6020 Innsbruck, Austria

office@wearemomentum.at
+43 677 61641617

UID: ATU74832979
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Stadt

Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Information & Consulting, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation

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